Inhalt

AzubiR 2024
Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

15.   Auszahlung und Verwaltung der Zuwendung, Verwendungsnachweis

15.1  

1Der BayernLabo obliegen die Aufgaben der Sicherung der Zuwendung in dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Umfang sowie die Ausreichung und Verwaltung der Zuwendung. 2Sie räumt dem Zuwendungsempfänger den jährlichen Kapitalnachlass (Nr. 7.7 Satz 3) ein, wenn dieser nachgewiesen hat, dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben.

15.2  

Nach der Erfüllung der in der Darlehenszusage der BayernLabo genannten Bedingungen können die folgenden Ratenzahlungen geleistet werden:
30 % nach der Fertigstellung der Kellerdecke oder bei nichtunterkellerten Gebäuden nach der Fertigstellung der Bodenplatte oder bei einer Änderung und Erweiterung von Gebäuden nach der Einrichtung der Baustelle und dem Beginn der Arbeiten,
35 % nach der Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Dacheindeckung oder bei einer Änderung und Erweiterung von Gebäuden nach der Fertigstellung der sanitären Installation und des Innenputzes,
25 % nach Erreichen der Bezugsfertigkeit und
10 % nach restloser Fertigstellung, bestimmungsgemäßer Belegung des Wohnraums und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

15.3  

Beim Erwerb von Gebäuden können die ersten drei Raten der Zuwendung in einer Summe ausbezahlt werden, wenn Ausgaben in entsprechender Höhe nachgewiesen werden (Kaufpreis mit Nebenkosten).

15.4  

Die Bewilligungsstelle kann abhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung durch die BayernLabo Abweichungen von den Nrn. 15.2 und 15.3 zulassen.

15.5  

1Der Zuwendungsempfänger beantragt die Auszahlung der Darlehensraten bei der für das Bauvorhaben zuständigen Bewilligungsstelle. 2Diese legt den Auszahlungsantrag unmittelbar der BayernLabo vor und bestätigt dabei den Stand des Baufortschritts.

15.6  

1Der Zuwendungsempfänger hat spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfertigkeit der Baumaßnahme der zuständigen Bewilligungsstelle einen einfachen Verwendungsnachweis nach Nr. 6.1 ANBest-P beziehungsweise nach Nr. 6.1 ANBest-K in Form einer Schlussabrechnung auf Grundlage des amtlichen Vordrucks „Formblatt Azubi“ samt dem Sachbericht, der Einzelaufstellung der Einnahmen und Ausgaben gemäß Nr. 6.1.4 ANBest-P beziehungsweise nach Nr. 6.1.4 ANBest-K sowie der Erklärung nach der Nr. 10.2.3 der VV zu Art. 44 BayHO vorzulegen. 2Diese Unterlagen können im Internet unter www.azubiwohnen.bayern.de heruntergeladen werden.

15.7  

1Für den Fall einer erheblichen Abweichung des Bauvorhabens von den im Antragsverfahren gemachten Angaben ist die Bewilligungsstelle hierüber frühzeitig zu informieren. 2Ergibt die Prüfung des Verwendungsnachweises Abweichungen gegenüber der Bewilligung, entscheidet die Bewilligungsstelle über eine Anpassung der Zuwendung. 3Fördermittel werden nicht nachbewilligt. 4Auch in anderer Weise kann nicht nachsubventioniert werden.