Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende
1. Zweck und Ziel der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Bagatellgrenze
Bereich erweitern
4. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
5. Vorzeitiger Vorhabenbeginn
Bereich erweitern
6. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
7. Zuwendungsfähige Ausgaben, Art und Umfang der Zuwendung
8. Kumulierungsverbot
Bereich erweitern
9. Finanzierungsgrundsätze und Sicherung der Darlehen
Bereich erweitern
10. Höchstzulässige Miete, Wirtschaftlichkeitsberechnung
Bereich erweitern
11. Belegungsbindungen
12. Rechtsnachfolge
13. Ende der Bindungen bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung
Bereich erweitern
14. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Bereich erweitern
15. Auszahlung und Verwaltung der Zuwendung, Verwendungsnachweis
Bereich erweitern
16. Grundlagen der Planung und Ausführung
Bereich erweitern
17. Barrierefreiheit
Bereich erweitern
18. Raumprogramm und Ausstattung
Bereich erweitern
19. Angemessene Größen und Kosten
Bereich erweitern
20. Maßnahmen bei Verstößen
Bereich erweitern
21. Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung
Bereich erweitern
22. Ausnahmen
23. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
AzubiR 2024
Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
12.
Rechtsnachfolge
Die Bindungen nach den Nrn. 10 und 11 gelten auch für Rechtsnachfolger des Zuwendungsempfängers (Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayWoFG).