Inhalt

AzubiR 2024
Text gilt ab: 15.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck und Ziel der Zuwendung

1Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien, im Folgenden zusammengefasst bezeichnet als Auszubildende, die eine Ausbildung am Ausbildungsort Bayern absolvieren, sowie ergänzend die bedarfsgerechte Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Studierende. 2Ziel ist die Ausweitung des Angebots von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für diese Personengruppen in Bayern.