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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm
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1. Zuwendung und Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Sicherung der Darlehen und Weitergabe von Verpflichtungen
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7. Belegungsbindung für Mietwohnungen
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8. Miete nach der Modernisierung
9. Antragstellung
10. Bewilligungsstellen
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11. Aufgaben der Bewilligungsstelle
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12. Aufgaben der BayernLabo
13. Auszahlung der Fördermittel
14. Verwendung der Fördermittel
15. Evaluation
16. Abweichungen
17. Formblätter
18. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage (zu Nr. 4)
Inhalt
BayModR
Text gilt ab: 15.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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16.
Abweichungen
Abweichungen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.