Inhalt

BayModR
Text gilt ab: 15.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen (dabei darf an keiner Wohnung Wohnungseigentum begründet sein) und von stationären Pflegeeinrichtungen mit mindestens acht Pflegeplätzen.