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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm
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1. Zuwendung und Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Sicherung der Darlehen und Weitergabe von Verpflichtungen
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7. Belegungsbindung für Mietwohnungen
8. Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen
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9. Miete nach der Modernisierung
10. Antragstellung
11. Bewilligungsstellen
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12. Aufgaben der Bewilligungsstelle
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13. Aufgaben der BayernLabo
14. Auszahlung der Fördermittel
15. Verwendung der Fördermittel
16. Evaluation
17. Abweichungen
18. Formblätter
19. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage (zu Nr. 4)
Inhalt
BayModR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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11.
Bewilligungsstellen
Bewilligungsstellen sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg (vergleiche § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVWoR).