Inhalt
13.
Aufgaben der BayernLabo
13.1
Für die Ausreichung und Verwaltung der Darlehen ist die BayernLabo zuständig.
13.2
Der BayernLabo obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
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bankmäßige Prüfung der Bonität des Bauherrn und der Wirtschaftlichkeitsberechnung,
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Abschluss des Darlehensvertrags,
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Sicherung des Darlehens.
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13.3
Ergeben sich bei der Prüfung Bedenken gegen die Wirtschaftlichkeitsberechnung, Finanzierung oder Darlehenssicherung oder allgemein gegen die Förderungsfähigkeit des Vorhabens oder des Bauherrn, hat die BayernLabo die Bewilligungsstelle zu benachrichtigen.