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Text gilt ab: 15.06.2023

7.   Verwaltungsmanagement

1Die Staatlichen Schulämter sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine fachgerechte, effiziente, und datenschutzkonforme Verwaltung und Organisation des Schul- und Unterrichtswesens verantwortlich.
2Sie legen Fachstatistiken an, schreiben diese fort und analysieren Langzeitentwicklungen, um diese für ihre pädagogischen und organisatorischen Aufgaben zu nutzen.
3Bei Datenerhebungen sowie der Arbeit mit Schulverwaltungsprogrammen unterstützen sie die Schulleitungen und verantworten eine korrekte Datenpflege.
4Auf Grundlage einer Geschäftsverteilung im Schulamt bzw. Schulamtsbezirk werden Aufgaben zugewiesen, Zuständigkeiten transparent gemacht und Prozesse weiterentwickelt.