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Text gilt ab: 15.06.2023
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2230-K

Aufgaben der Staatlichen Schulämter

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Mai 2023, Az. III.3-III.4-BO7126-4b.9 170

(BayMBl. Nr. 286)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286)

1Nach Art. 111 BayEUG gehören zu den Aufgaben der staatlichen Schulaufsicht die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitungen und das pädagogische Personal.
2Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Grundschulen und Mittelschulen den Staatlichen Schulämtern.