Inhalt

Text gilt ab: 15.06.2023

6.   Öffentlichkeitsarbeit

1Die Staatlichen Schulämter stellen die vielfältige Bildungsarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich in der Öffentlichkeit dar.
2Sie betreiben aktive Pressearbeit und geben Auskunft bei Anfragen von Politik und Medien.
3Über einen strukturierten Internetauftritt veröffentlichen sie Informationen zu fachlichen sowie organisatorischen Fragestellungen.
4Bei entsprechenden Anlässen führen sie Veranstaltungen durch und repräsentieren die Schulaufsicht bei öffentlichen Terminen.