Inhalt

Text gilt ab: 15.06.2023

2.   Personalmanagement und Personalförderung

1Neben einer bedarfsgerechten Personalzuweisung stellen die Staatlichen Schulämter auch eine nachhaltige Professionalisierung und die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte sowie die fachliche Begleitung von sonstigem pädagogischem Personal sicher.
2Im Bereich von Lehrerausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen bestellen sie nach Bedarf geeignete Praktikums- und Betreuungslehrkräfte und sind Teil der Prüfungskommissionen für die Durchführung der zweiten Lehramtsprüfungen. 3Darüber hinaus beteiligen sie sich an Eignungs- und Bewährungsfeststellungen.
4Vom Zeitpunkt der Einstellung an fördern die Staatlichen Schulämter über entsprechende Maßnahmen der Schulleitung hinaus das schulische Personal. 5Sie erarbeiten ein systematisches Konzept zur Nachwuchsförderung, setzen Lehrkräfte für besondere Aufgaben ein und unterstützen im Besonderen neue Funktionsträgerinnen und -träger. 6Sie entsenden bedarfs- und potentialgerecht Lehrkräfte zu entsprechenden Fort- und Weiterbildungen. 7Eine in diesem Sinne gestaltete Personalentwicklung berücksichtigt konsequent und systematisch den Bedarf an zu besetzenden Funktionsstellen.
8Die Staatlichen Schulämter verantworten die dienstlichen Beurteilungen für alle Lehrkräfte gemäß den geltenden Richtlinien und achten dabei auf vergleichbare Bewertungsmaßstäbe. 9Sie geben Stellungnahmen zu Bewerbungen um Funktionsstellen ab.
10In regelmäßigen Abständen führen sie Personal- und Mitarbeitergespräche mit den Schulleitungen durch.
11Die Staatlichen Schulämter sind für das betriebliche Eingliederungsmanagement bei Schulleitungen zuständig und unterstützen Schulleitungen bei der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für Lehrkräfte.
12Sie unterstützen Schulleitungen und Bezirksregierungen bei der Festsetzung der Arbeitszeiten von Verwaltungsangestellten und tragen zu deren Weiterqualifizierung bei.