Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen derjenigen Schulen in Bayern, die durch das Staatsministerium in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden (Schulaufwandsträger). 2Die Aufnahme erfolgt mit Einverständnis der Schulen und der zuständigen Schulaufwandsträger.