Inhalt

SC-I-R
Text gilt ab: 11.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen derjenigen Schulen in Bayern, die durch das Staatsministerium in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden (Schulaufwandsträger). 2Die Aufnahme erfolgt mit Einverständnis der Schulen und der zuständigen Schulaufwandsträger.