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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung, Zuwendungsfähige Ausgaben
6. Bewilligungsbehörden
7. Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Vorhabenbeginn
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8. Antragstellung und Verfahren
9. Zweckbindungsfrist
10. Verwendungsnachweis, Belegaufbewahrung
11. Monitoring, Berichtspflichten
12. Prüfungsrecht
13. Datenschutz
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
SC-I-R
Text gilt ab: 11.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035
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6.
Bewilligungsbehörden
1
Bewilligungsbehörden sind die Regierungen.
2
Örtlich zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme vorgenommen wird.