Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind, soweit sie die Zielsetzung des Startchancen-Programms nach Nr. 1 unterstützen,
- a)
Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen, insbesondere für
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Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers,
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Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
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altersgerechte Zonierung, klare räumliche Strukturen und Wegeführungen,
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Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten, insbesondere unter Einbindung hybrider, materieller und digitaler Elemente,
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Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration unter besonderer Berücksichtigung der professionsspezifischen Bedarfe multiprofessioneller Teams,
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Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen,
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schulbibliothekarische Räume mit Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätze sowie Ruheecken für ungestörtes Lernen.
- b)
Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für
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flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inklusive kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
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Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces,
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Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten, niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung und Gestaltungselemente sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche.
- c)
Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen, insbesondere für
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Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung sowie die damit verbundenen Konsultationsprozesse (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung),
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die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Erwerb von Grundstücken,
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den Aufbau einer Administration für die neue Infrastruktur, soweit dies aufgrund der spezifischen Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattung, etwa durch verschiedene Nutzergruppen, notwendig ist,
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Maßnahmen zur Befähigung des Personals zur sachgerechten Nutzung der neuen Infrastruktur, insbesondere bei Anschaffung neuer Maschinen und Gerätschaften in Kreativlaboren, Maker-Spaces oder Werkstätten (Schulung und Beratung),
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notwendige Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Funktionalität, insbesondere Vorkehrungen für die Nutzung von Räumlichkeiten durch die verschiedene Nutzergruppen.