Inhalt

SC-I-R
Text gilt ab: 11.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035

2.   Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind, soweit sie die Zielsetzung des Startchancen-Programms nach Nr. 1 unterstützen,
a)
Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen, insbesondere für
Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers,
Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
altersgerechte Zonierung, klare räumliche Strukturen und Wegeführungen,
Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten, insbesondere unter Einbindung hybrider, materieller und digitaler Elemente,
Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration unter besonderer Berücksichtigung der professionsspezifischen Bedarfe multiprofessioneller Teams,
Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen,
schulbibliothekarische Räume mit Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätze sowie Ruheecken für ungestörtes Lernen.
b)
Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für
flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inklusive kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces,
Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten, niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung und Gestaltungselemente sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche.
c)
Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen, insbesondere für
Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung sowie die damit verbundenen Konsultationsprozesse (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung),
die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Erwerb von Grundstücken,
den Aufbau einer Administration für die neue Infrastruktur, soweit dies aufgrund der spezifischen Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattung, etwa durch verschiedene Nutzergruppen, notwendig ist,
Maßnahmen zur Befähigung des Personals zur sachgerechten Nutzung der neuen Infrastruktur, insbesondere bei Anschaffung neuer Maschinen und Gerätschaften in Kreativlaboren, Maker-Spaces oder Werkstätten (Schulung und Beratung),
notwendige Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Funktionalität, insbesondere Vorkehrungen für die Nutzung von Räumlichkeiten durch die verschiedene Nutzergruppen.