Inhalt

SC-I-R
Text gilt ab: 11.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2035

1.   Zweck der Förderung

1Ziel des Förderprogramms ist es, eine moderne, klimagerechte, barrierefreie, innovative und vielseitig nutzbare Lernumgebung mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern. 2Gefördert werden Investitionen, die in diesem Sinne unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele des Programms zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen mit einer zeitgemäßen Infrastruktur und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. 3Maßnahmen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem reinen Werterhalt der Bausubstanz dienen, ohne einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lern- und Lehrumgebung zu leisten, entsprechen nicht der Zielsetzung des Investitionsprogramms.