Inhalt
6.
Inhalt der theoretischen und fachpraktischen Ausbildung
1Für die Ausbildung gilt die Stundentafel nach Anlage 3. 2Der Unterricht im Fach heilerziehungspflegerische Praxis wird in geeigneten außerschulischen heilerziehungspflegerischen Einrichtungen gemäß Nr. 11.3.1, die durch die Fachschule bestimmt werden, durchgeführt.