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2230.1.3-K Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Juli 2024, Az. VI.8-BS9641.0-5/45/3 (BayMBl. Nr. 371 )
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Teil A – Allgemeine Bestimmungen
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Teil B – Besondere Bestimmungen für die gegliederte Ausbildung
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Teil C – Besondere Bestimmungen für die praxisintegrierte Ausbildung
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Teil D – Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
Fassung: 29.07.2024
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Martin Wunsch
Ministerialdirektor