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BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Artikel 13.05
Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 72 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche die Lärmemissionen mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.