Inhalt

BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Artikel 13.18
Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
Die Gesamtleistung der Motoren von Vergnügungsfahrzeugen muß der Bauart des Fahrzeuges angemessen sein.