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BSO
Text gilt ab: 01.04.2022
Fassung: 20.03.1976
Artikel 13.11b
Austausch von Motoren
Verbrennungsmotoren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13.11a Abs. 7 fallen, dürfen nur durch Motoren ersetzt werden, die mindestens die Abgasgrenzwerte der Stufe 2 der Abgasvorschriften erreichen.