Inhalt
Artikel 13.11b
Austausch von Motoren
Verbrennungsmotoren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13.11a Abs. 7 fallen, dürfen nur durch Motoren ersetzt werden, die mindestens die Abgasgrenzwerte der Stufe 2 der Abgasvorschriften erreichen.