Inhalt

BayAgrSchO
Text gilt ab: 01.09.2025
Fassung: 05.09.2019
§ 115
Bildungsziele
1Im Rahmen des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags aller Schulen (Art. 1 BayEUG) sowie des gemeinsamen Bildungsauftrags der Schulen gemäß § 2 hat die Berufsfachschule die Aufgabe, den Studierenden das erforderliche Wissen und Können zu vermitteln, damit sie in den Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft technische Arbeiten in Laboratorien sowie auf Prüf- und Versuchsfeldern nach Anweisung selbständig ausführen können. 2Die Ausbildung darf nicht nach betrieblichen Sonderbedürfnissen ausgerichtet werden.