Inhalt
1Bei der Erledigung durch ausländische Stellen können Kosten anfallen, für die ein Vorschuss verlangt werden kann (§§ 79, 81). 2Nähere Informationen zu Kosten nach der EU-Zustellungsverordnung ergeben sich aus dem Europäischen Justizportal unter dem Stichwort Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen.