Inhalt

ZRHO
Text gilt ab: 10.12.2024
Fassung: 19.10.1956
§ 40
Zustellungsantrag
(1) 1Die Zustellung ist mit dem Formblatt A zu beantragen, das auf dem Europäischen Justizportal abgerufen und dessen vorgedruckter Text nach dem Ausfüllen automatisch übersetzt werden kann. 2Je Empfänger ist ein Formblatt auszufüllen.
(2) Werden von den Landesjustizverwaltungen mehrsprachige Versionen der Formblätter zur Verfügung gestellt, so können auch diese verwendet werden.