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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Kapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
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Kapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Erster Teil Allgemeines
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Zweiter Teil Europäischer Haftbefehl
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Dritter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
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Abschnitt 2 Übertragung und Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
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Abschnitt 3 Überwachungsanordnungen
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Abschnitt 4 Europäische Geldsanktion
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Abschnitt 5 Einziehung und Verfall
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Unterabschnitt 1 Eingehende Ersuchen
Nummer 181 Anwendungsbereich; anzuwendende Vorschriften
Nummer 182 Konsultationspflichten; Ablehnung eines Ersuchens
Nummer 183 Sicherstellung; Anhörung der verurteilten Person und Dritter (§ 88d Absatz 1 Satz 1 IRG)
Nummer 184 Vorbereitung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer
Nummer 185 Herbeiführung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (§ 88d Absatz 1 Satz 2 IRG)
Nummer 186 Aufschub des Verfahrens (§ 88d Absatz 2 IRG); Sicherstellung
Nummer 187 Unterrichtung des ersuchenden Mitgliedstaats über Rechtsmittel
Nummer 188 Ergebnis des Verfahrens
Nummer 189 Aufteilung der Erträge; Herausgabe von Kulturgütern (§ 88f IRG)
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Unterabschnitt 2 Ausgehende Ersuchen
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Vierter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Kapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
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Anhang I Deutsche Vorschriften
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Anhang II Länderteil
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Anhang III
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Anhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002
Inhalt
RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Nummer 188
Ergebnis des Verfahrens
Die zuständige Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats ist unverzüglich über das Ergebnis des Vollstreckungshilfeverfahrens und gegebenenfalls der Vollstreckung (§ 88e IRG) zu informieren.