Inhalt
Gefangene im Sinne dieser Vorschrift sind:
- a)
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Strafgefangene sowie Personen, gegen die auf eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt ist,
- b)
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Untersuchungsgefangene sowie einstweilig Untergebrachte (vgl. § 126a StPO),
- c)
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Personen, die aufgrund eines Haftbefehls oder eines Vorführungsbefehls (zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe) von der Polizei festgenommen worden sind,
- d)
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Zivilhaftgefangene,
- e)
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Auslieferungs- oder Durchlieferungsgefangene,
- f)
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abzuschiebende oder zurückzuschiebende Ausländerinnen und Ausländer.