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3122.2.7-I Gefangenentransportvorschrift (GTV) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Januar 2008, Az. IC5-2781.242-0 (AllMBl. S. 3)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften für alle Transportarten
1. Anwendungsbereich
2. Transportgefangene
3. Transportbehörden
4. Auftragsstelle, Abfahrtsstelle, Bestimmungsstelle
5. Transportarten
6. Transportbegleitung
7. Transportersuchen
8. Vorbereitung der Transporte durch die Abfahrtsstelle
9. Habe
10. Transportverpflegung
11. Durchführung der Transporte
12. Anwendung unmittelbaren Zwanges
13. Besondere Vorkommnisse
14. Transportkosten
Bereich erweitern
Zweiter Teil: Gefangenensammeltransporte
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Dritter Teil: Einzel- und Sondertransporte
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Vierter Teil: Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GTV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 07.01.2008
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Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften für alle Transportarten
1. Anwendungsbereich
2. Transportgefangene
3. Transportbehörden
4. Auftragsstelle, Abfahrtsstelle, Bestimmungsstelle
5. Transportarten
6. Transportbegleitung
7. Transportersuchen
8. Vorbereitung der Transporte durch die Abfahrtsstelle
9. Habe
10. Transportverpflegung
11. Durchführung der Transporte
12. Anwendung unmittelbaren Zwanges
13. Besondere Vorkommnisse
14. Transportkosten