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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Schaffung von besonderen Wohnformen im Sinne des § 42a SGB XII (ehemalige stationäre Einrichtungen) für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Konversion von Komplexeinrichtungen
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1. Zweck der Zuwendung
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2. Begriffe: Dezentralisierung von Wohnplätzen aus Komplexeinrichtungen
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3. Gegenstand der Förderung
4. Zuwendungsempfänger
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5. Fördervoraussetzungen
6. Förderausschluss durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn
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7. Art und Umfang der Förderung
8. Zuständigkeit
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9. Antrags- und Bewilligungsverfahren
10. Baudurchführung
11. Auszahlung
12. Prüfung des Verwendungsnachweises
13. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten des Zuwendungsempfängers
14. Prüfrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
15. Datenschutz
16. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor