Inhalt

Text gilt ab: 21.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10. Baudurchführung

1Mit der Ausführung der Maßnahme muss nach Erteilung des Bewilligungsbescheides unverzüglich begonnen werden. 2Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.