Inhalt
12.
Prüfung des Verwendungsnachweises
Der Nachweis der Verwendung ist von den Zuwendungsempfängern nach Nr. 4 entsprechend der Vorgaben der VV Nr. 10 zu Art. 44 BayHO in Verbindung mit Nr. 6 ANBest-P (im Bewilligungsbescheid) zu verlangen / oder zu führen.