Inhalt

Text gilt ab: 21.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Fördervoraussetzungen

Gefördert werden die unter Nr. 3 genannten Maßnahmen unter Anwendung der BayHO sowie der Technischen Empfehlungen für die Planung besonderer Wohnformen nach dem BTHG für Menschen mit Behinderung des StMB, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

5.1 

Eine Förderung aus dem Sonderinvestitionsprogramm ist nur möglich, sofern die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist.

5.2 

Es werden ausschließlich dringliche Projekte von Trägern gemäß Nr. 4 gefördert.

5.3 

Gefördert wird die Schaffung von Wohnplätzen (Neu- oder Umbau) nach § 42a SGB XII (diese umfassen sowohl Wohnflächen als auch Fachleistungsflächen) für erwachsene Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.

5.4 

Die Wohnplätze müssen dezentral, das heißt außerhalb von Komplexeinrichtungen, geschaffen werden.

5.5 

Die Wohnplätze müssen gemeindeintegriert und sozialraumorientiert entstehen.

5.6 

Gefördert werden kleinteilige Wohnformen mit bis zu 24 Wohnplätzen.

5.7 

1Die Verlagerung der Wohnplätze führt nicht zu einer Reduzierung der Gesamtzahl der Wohnplätze des Vorhabenträgers. 2Am Stammstandort der Komplexeinrichtung müssen aber Wohnplätze reduziert werden.

5.8 

1Das Projekt wurde in das Jahresförderprogramm (JFP) aufgenommen (Nr. 9.12). 2Hierzu müssen die eingehenden Projektanträge für das SIP, welche zusammen mit den Anträgen, die bezüglich der übrigen Förderprojekte für das jeweilige Jahresförderprogramm eingereicht worden sind, priorisiert werden, da nicht alle Projekte zeitnah bewilligt werden können. 3Hierzu erstellen die Regierungen in Zusammenarbeit mit den Bezirken eine Prioritätenliste mit den in Betracht kommenden Projekten und übersenden diese dem StMAS und gleichzeitig dem StMB. 4Eine mögliche Aufnahme des Projekts in das JFP hängt daher von einer entsprechenden Priorisierung durch Regierung und Bezirk und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.

5.9 

Die Träger der Komplexeinrichtungen achten bei der Umsetzung der Maßnahmen auf eine intensive Einbindung der betroffenen Menschen, ihrer Angehörigen und der unterstützenden Netzwerke in den Entscheidungsprozess.