Inhalt

Text gilt ab: 21.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11. Auszahlung

1Die Auszahlung der staatlichen Mittel erfolgt nach VV Nr. 7 zu Art. 44 BayHO und Nr. 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Ausgabemittel. 2In der Regel wird eine Zwischenfinanzierung der Projekte durch die Träger erforderlich sein.