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Inhaltsverzeichnis
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66-F Richtlinie zur Durchführung und Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen nach dem BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz (BayernFonds-Durchführungsrichtlinie – BFDuR) Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 24. August 2020, Az. 42/45-VV 9220-2/4/12 (BayMBl. Nr. 491 )
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Teil 1 Verfahren
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Teil 2 Allgemeine Voraussetzungen und Kriterien für die Entscheidung über eine Stabilisierungsmaßnahme
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Teil 3 Garantien
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Teil 4 Rekapitalisierung
13. Zweck einer Rekapitalisierung
14. Erforderlichkeit
15. Art, Auswahl, Höhe und Zeitpunkt einer Rekapitalisierung
16. Gegenleistung für Rekapitalisierung, Anreize für zügige Beendigung
17. Erwerb von Gesellschaftsanteilen
18. Hybride Rekapitalisierungsmaßnahmen
19. Besondere Konstellationen
20. Beendigung
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Teil 5 Verhältnis von Stabilisierungsmaßnahmen, Auflagen, Stabilisierungsvertrag
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Teil 6 Verwaltung von Stabilisierungsmaßnahmen, Sonstiges
[Schlussformel]
Inhalt
BFDuR
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 24.08.2020
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Teil 4
Rekapitalisierung
13. Zweck einer Rekapitalisierung
14. Erforderlichkeit
15. Art, Auswahl, Höhe und Zeitpunkt einer Rekapitalisierung
16. Gegenleistung für Rekapitalisierung, Anreize für zügige Beendigung
17. Erwerb von Gesellschaftsanteilen
18. Hybride Rekapitalisierungsmaßnahmen
19. Besondere Konstellationen
20. Beendigung