Inhalt
13.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
13.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
13.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.