Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7.   Antragsfrist und Antragszeitraum

1Anträge sind für den Antragszeitraum 2020 bis spätestens 31. März 2021, für den Antragszeitraum Januar bis Juni 2021 bis spätestens 30. Juni 2021, für den Antragszeitraum Juli bis Dezember 2021 bis spätestens 31. März 2022, für den Antragszeitraum Januar bis März 2022 bis spätestens 30. Juni 2022 und für den Antragszeitraum April bis Juni 2022 bis spätestens 30. September 2022 an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu richten. 2Sie können für das Jahr 2020 einmalig für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 und für die Antragszeiträume Januar bis Juni 2021 bzw. Juli bis Dezember 2021 jeweils einmalig für bis zu sechs Monate und für die Antragszeiträume Januar bis März 2022 bzw. April bis Juni 2022 jeweils einmalig für bis zu drei Monate gestellt werden. 3Die Antragstellung mit den notwendigen Nachweisen erfolgt elektronisch über eine Internetseite der Bayern Innovativ. 4Die Antragsbearbeitung erfolgt bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle nach der Reihenfolge des Antragseingangs.