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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe
1. Zweck der Hilfen
2. Antragsvoraussetzungen
3. Umfang der Finanzhilfen
4. Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen
5. Antrag
6. Zuständigkeit
7. Antragsfrist und Antragszeitraum
8. Europäisches Beihilferecht
Bereich erweitern
9. Auskunftspflichten, Prüfung
10. Erstattungspflicht
11. Strafrechtliche Hinweise
12. Steuerrechtliche Hinweise
13. Datenschutz
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.