Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5.   Antrag

1Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1 180 Euro pro Antragsmonat.
2Hierfür sind insbesondere einzureichen:
Nachweis über eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz oder
Nachweis über eine erwerbsmäßige künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit nach Nr. 2 Satz 2 Variante 2 und 3, z. B. durch aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung des vorausgehenden Vierteljahres, Gewinnermittlung für das vorausgehende Jahr, Aufstellung der Tätigkeiten (Art und Umfang) und Einnahmen des letzten Jahres, Vorlage von Honorarverträgen, Nachweis über eine professionelle künstlerische Ausbildung, Mitgliedschaft in künstlerischen Berufsverbänden, Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder Listung bei professionellen künstlerischen Berufsvermittlungsagenturen;
geeigneter Nachweis über den Umsatz im Vergleichszeitraum;
geeigneter Nachweis über den Umsatz bzw. den zu erwartenden Umsatz im Antragszeitraum.
3Zum Nachweis des Umsatzes im Vergleichszeitraum sowie des Umsatzes bzw. des zu erwartenden Umsatzes im Antragszeitraum kann sich der Antragsteller der Mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts bedienen; die hierfür nachgewiesenen Kosten werden erstattet, soweit sie angemessen sind.