Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11.   Strafrechtliche Hinweise

1Falsche Angaben im Antrag sowie in den dazu eingereichten ergänzenden Unterlagen können zu einer Strafbarkeit gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs führen. 2Der Antragsteller muss vor der Bewilligung eine Erklärung über die Kenntnis dieser Tatsachen abgeben.