Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Hilfen

1Infolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung von Kultureinrichtungen sowie der Absage von zahlreichen Veranstaltungen kommt es bei Künstlerinnen und Künstlern sowie Angehörigen kulturnaher Berufe zu erheblichen wirtschaftlichen Härten. 2Daher ist für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe zur Sicherung ihrer privaten wirtschaftlichen Existenz und zur Deckung privater Lebenshaltungskosten eine gesonderte Finanzhilfe zur Abfederung erheblicher Umsatzrückgänge erforderlich.