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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2179-A

Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 19. Februar 2021, Az. III1/6627-1/49

(BayMBl. Nr. 158)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern vom 19. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 158), die durch Bekanntmachung vom 29. November 2022 (BayMBl. Nr. 704) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern fördert in den Jahren 2023 bis 2025 nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) finanzschwache Kommunen und vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommunen, denen aufgrund des „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine finanzielle Mehrbelastung entsteht (kommunale Kofinanzierung). 2Die Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.