Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10.   Verwendungsnachweisverfahren

1Mit dem Verwendungsnachweis ist darzulegen, dass sich der Antragsteller im jeweiligen Jahr in Höhe von 10 000 € an der Finanzierung des Mehrgenerationenhauses beteiligt hat. 2Der Nachweis kann entsprechend dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ erfolgen. 3Der Verwendungsnachweis ist nach Ablauf des Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales vorzulegen. 4Die Vorlage einer Verwendungsbestätigung in Form des beigefügten Musters (vgl. Anlage 2) ist ausreichend.