Inhalt
7.
Antragsverfahren
1Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Bewilligungszeitrum (Nr. 4 Spiegelstrich 5) muss bis zum 31. Juli des dem Bewilligungszeitraum folgenden Jahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter Verwendung der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlichen Formblätter gestellt werden. 2Der Antrag muss den Nachweis über die Förderung des Mehrgenerationenhauses aus dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ (Zuwendungsbescheid des Bundes) enthalten. 3Im Antrag ist zu erklären, dass sich der Antragsteller im jeweiligen Jahr (vor der bayerischen Zuwendung) in Höhe von 10 000 € an der Finanzierung des Mehrgenerationenhauses beteiligt hat.