Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

Kommunen, die sich im Rahmen des „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ an der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses beteiligen, erhalten zum Ausgleich ihrer finanziellen Mehrbelastung eine Zuwendung.