Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Landkreise, die in den Jahren 2021 bis 2028 im Rahmen des „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ für ein Mehrgenerationenhaus in Bayern eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich 10 000 € leisten.