Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

5.   Art und Umfang der Zuwendung

1Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5 000 € jährlich für die Jahre 2026 bis 2028 gewährt. 2Dem Zuwendungsempfänger werden ausschließlich Ausgaben erstattet, die durch die Beteiligung am „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen (kommunale Kofinanzierung).