Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Art und Umfang der Zuwendung

1Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5 000 € jährlich in den Jahren 2023 bis 2025 gewährt. 2Dem Zuwendungsempfänger werden ausschließlich Ausgaben erstattet, die durch die Beteiligung am „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen (kommunale Kofinanzierung).