Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

12.   Sonstiges

1Eine über den Kofinanzierungsanteil hinausgehende finanzielle Unterstützung des Mehrgenerationenhauses durch die Kommune wird nicht berücksichtigt. 2Erstattungen über den Dreijahreszeitraum 2023 bis 2025 hinaus sind ausgeschlossen.