Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9.   Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 5 000 € jährlich erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde.