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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragsverfahren
8. Bewilligungsverfahren
9. Auszahlungsverfahren
10. Verwendungsnachweisverfahren
11. Interkommunale Zusammenarbeit
12. Sonstiges
13. Datenschutz
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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9.
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 5 000 € jährlich erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde.