Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

8.   Bewilligungsverfahren

1Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. 2Die Bewilligung besteht in der Auszahlung des Zuwendungsbetrags nach erfolgreicher Antragsprüfung.