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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragsverfahren
8. Bewilligungsverfahren
9. Verwendungsnachweisverfahren
10. Interkommunale Zusammenarbeit
11. Sonstiges
12. Datenschutz
13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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8.
Bewilligungsverfahren
1
Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
2
Die Bewilligung besteht in der Auszahlung des Zuwendungsbetrags nach erfolgreicher Antragsprüfung.