Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Zuwendung

1Das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des BMFSFJ sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Höhe von 40 000 € jährlich für die Jahre 2021 bis 2028 vor. 2Eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von jährlich 10 000 € ist für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses durch den Bund zwingend erforderlich. 3Die Förderung der Kommunen in den Jahren 2023 bis 2025 soll dazu beitragen, dass auch in finanzschwachen und vor besonderen demografischen Herausforderungen stehenden Kommunen Mehrgenerationenhäuser vorgehalten werden können.