Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

11.   Sonstiges

1Eine über den Kofinanzierungsanteil hinausgehende finanzielle Unterstützung des Mehrgenerationenhauses durch die Kommune wird nicht berücksichtigt. 2Erstattungen über den Dreijahreszeitraum 2026 bis 2028 hinaus sind ausgeschlossen.