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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragsverfahren
8. Bewilligungsverfahren
9. Auszahlungsverfahren
10. Verwendungsnachweisverfahren
11. Interkommunale Zusammenarbeit
12. Sonstiges
13. Datenschutz
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.